Elektroauto Steuervorteile

Steuerliche Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie einen Stromer fahren. Hier erfahren Sie welche Vergünstigungen Sie gegenüber der Staatskasse einfahren können.

Kraftfahrzeugsteuer adé

Nicht für immer, aber für eine sehr lange Zeit können Sie sich von der Kraftfahrzeugsteuer befreien, wenn Sie ein Elektroauto erwerben.

Ab der Erstzulassung verzichtet der Staat für ganze zehn Jahre auf die sonst übliche Abgabe.

Steuerfrei tanken

Wenn Sie von Ihrem Arbeitsgeber Vergünstigungen wie zum Beispiel einen Tankgutschein erhalten, müssen diese als geldwerter Vorteil versteuert werden. Um die Elektromobilität zu fördern macht der Staat eine Ausnahme, wenn Sie Ihr Elektroauto an der Ladesäule Ihres Arbeitsgebers mit Strom versorgen. Dazu gehört auch das Laden von Hybridautos und Fahrzeugen, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Darüber hinaus gibt es nur zwei Voraussetzungen:

  • Die Ladesäule muss dem Betrieb gehören

  • Der Strom muss Ihnen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden

Geldwerten Vorteil zwei Mal halbieren

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, ist verpflichtet in der Steuererklärung diese Nutzung als geldwerten Vorteil anzugeben und ihn somit zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Listenpreis – egal zu welchem Betrag er erworben wurde. Ein Prozent davon muss als geldwerter Vorteil in Ihrer Steuererklärung auftauchen. Fahren Sie allerdings ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug, dürfen Sie diesen Wert halbieren oder sogar vierteln. Somit fallen nur 0,5% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil an, wenn das Fahrzeug einen Bruttolistenpreis von mehr als 60.000€ hat und nur 0,25% wenn dieser Betrag unter 60.000€ liegt.

Nutzen Sie Ihren elektrischen Firmenwagen für mindestens 48 Tage im Jahr um zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen? Dann müssen Sie für die einfache Fahrtstrecke pro Kilometer 0,03% des Listenpreises versteuern. Auch hier spart Ihnen ein Elektrofahrzeug die Hälfte der Steuerlast.

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